Registration Dossier

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Please be aware that this old REACH registration data factsheet is no longer maintained; it remains frozen as of 19th May 2023.

The new ECHA CHEM database has been released by ECHA, and it now contains all REACH registration data. There are more details on the transition of ECHA's published data to ECHA CHEM here.

Diss Factsheets

Administrative data

First-aid measures

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung
sofort ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Niemals einer
bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.


Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nicht abwaschen mit:
Lösemittel/Verdünnungen
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und
Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen.
Nach Verschlucken
Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort
medizinische Hilfe holen. Kein Erbrechen herbeiführen. Ruhig stellen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Symptomatische Behandlung.

Fire-fighting measures

5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum , Löschpulver , Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand können giftige Gase entstehen. In Flammen, sowie an heißen Oberflächen, können giftige und stechend
riechende Zersetzungsprodukte entstehen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO) , Kohlendioxid (CO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4 Zusätzliche Hinweise
Vorsicht bei der Verwendung von Kohlendioxid in geschlossenen Bereichen. Kohlendioxid kann Sauerstoff verdrängen.
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Zum Schutz von Personen und zur
Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Accidental release measures

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen.
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personen in Sicherheit bringen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Einsatzkräfte
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Einwirkungen von Dämpfen,Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verschüttete Mengen sofort beseitigen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den
Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. In geeigneten, geschlossenen
Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der
Umweltvorschriften gründlich reinigen. Den betroffenen Bereich belüften.

Handling and storage

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Die beim
Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen
ferngehalten werden. Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Berührung
mit der Haut und den Augen vermeiden.
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung
Der Stoff sollte nur in geschlossenen Anlagen oder Systemen gehandhabt werden. Bei offenem Umgang sind
Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
In unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches müssen sein
Notbrausen installiert sein . Augenbrausen bereitgestellt und ihr Standort auffällig gekennzeichnet werden .
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Sicherstellen, dass Leckagen zurückgehalten
werden können, z. B. mit Hilfe von Auffangwannen oder tiefergelegten Bereichen. Zugang zu Lagerräumen
beschränken.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) : 10
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Maximale Lagerungstemperatur : 40 °C
Schützen gegen : Hitze. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht .
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine

Transport information

Shippingopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all

Marine transport (UN RTDG/IMDG)

Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all

Exposure controls / personal protection

Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstungen. Der Stoff sollte nur in geschlossenen Anlagen oder Systemen gehandhabt werden. Bei offenem
Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gestellbrille mit Seitenschutz oder Gesichtsschutzschild ( DIN EN 166 )
Hautschutz
Handschutz
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Berührung mit der Haut und Schleimhäuten vermeiden.
Geeigneter Handschuhtyp : Schutzhandschuhe ( EN ISO 374 )
Dicke des Handschuhmaterials : ≥ 0,4 mm
Zusätzliche Handschutzmaßnahmen : Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige
Hautsalben ersetzen.
Bemerkung : Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für
spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Körperschutz
Vor der Arbeit geeignete Hautschutzmittel anwenden. Chemikalienbeständige Schutzkleidung.
Atemschutz
Atemschutz ist erforderlich bei: unzureichender Belüftung , ungenügender Absaugung
Geeignetes Atemschutzgerät:
Filtergerät (DIN EN 147) , Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)
Allgemeine Hinweise
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht Essen und
Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen.

Stability and reactivity

10.1 Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2 Chemische Stabilität
Der Stoff ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Abschnitt 7. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über 40 °C
10.5 Unverträgliche Materialien
Es liegen keine Informationen vor.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.

Disposal considerations

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Die
Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem Entsorger oder der zuständigen Behörde zu ermitteln.
Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie)
Nach bestimmungsgemäßen Gebrauch
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung wiederverwendet
werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.