Registration Dossier

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Please be aware that this old REACH registration data factsheet is no longer maintained; it remains frozen as of 19th May 2023.

The new ECHA CHEM database has been released by ECHA, and it now contains all REACH registration data. There are more details on the transition of ECHA's published data to ECHA CHEM here.

Diss Factsheets

Administrative data

First-aid measures

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise: Selbstschutz des Ersthelfers. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

Atemschutz erst nach Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke abnehmen.

Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung.

Nach Einatmung:

Aus dem Gefahrenbereich bringen. Wenn das Atmen schwer fällt, Sauerstoff geben.

Bei Atemstillstand Beatmung mit Beatmungsbeutel (Ambu-bag) oder Beatmungsgerät, sofort Arzt rufen.

Keine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nasen-Beatmung.

Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Nach Hautkontakt:

Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen für mindestens 15 Minuten.

Wenn vorhanden, Polyethylenglykol (Lutrol, PEG 400) auftragen und mehrere Minuten einwirken lassen.

Bei großflächigem Hautkontakt:

Produkt zunächst mit trockenem Zellstoff oder Textilmaterial abtupfen, da es heftig unter starker Hitzeentwicklung mit

Wasser reagiert. Einatmen der bei Wasserkontakt entstehenden Dämpfe unbedingt vermeiden (evtl. getragenen

Atemschutz erst nach dem Duschen ablegen). Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen

zu schwer heilenden Wunden führen.

Nach Augenkontakt:

Unverletztes Auge schützen.

Augen bei geöffneten Lidern ca. 10 - 15 min. mit Wasser spülen.

Sofortiger Transport zum Augenarzt oder in eine Augenklinik.

Bis zum Eintreffen in der Augenklinik weiterspülen.

Nach Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen.

Viel Wasser trinken lassen, jedoch niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund eingeben.

Keine Neutralisationsversuche!

Sofort Notarzt zum Unfallort rufen.

Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort Notarzt rufen.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Nach Einatmen Bildung von Lungenödemen möglich. Symptome können verzögert auftreten.

Außerdem Atemnot, Kurzatmigkeit, Husten, Schleimhautreizungen sowie Herz-Kreislauf-Störungen.

Bei Augenkontakt: Erblindungsgefahr.

Bei Verschlucken: Perforationsgefahr.

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung. (Dekontamination, Vitalfunktion).

Bei Lungenreizung Erstbehandlung mit kortikoidhaltigem Dosieraerosol, z.B. Ventolair oder Pulmicort.

Säure-Basen-Haushalt kontrollieren.

Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.

Fire-fighting measures

Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel (Löschpulver), Sand.

Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser, Schaum.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Bei Brand: Bildung von giftigen Gasen/Dämpfen, z. B. Chlorwasserstoff (HCl), Phosgen.

Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.

Bei Kontakt von Oxalylchlorid mit Wasser wird Chlorwasserstoff freigesetzt, welcher mit Metalloberflächen unter

Bildung von hochentzündlichem Wasserstoffgas reagieren kann.

Hinweise für die Brandbekämpfung

Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und dicht schließenden Vollschutzanzug tragen.

Gefährdete Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim

Erhitzen.

Produkt nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Brandrückstände müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Accidental release measures

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Atemschutzgerät anlegen. Gase/Dämpfe/Sprühnebel nicht einatmen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung

vermeiden. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten, Gebiet räumen.

Für ausreichende Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen.

Nicht mit Wasser/Feuchtigkeit in Kontakt bringen.

Kontakt mit Wasser und Feuchtigkeit kann Chlorwasserstoff freisetzen. Entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

Umweltschutzmaßnahmen

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Aufkehren und in geeignete Behälter zur Entsorgung geben.

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Nicht mit Wasser oder mit wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen.

Handling and storage

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Produkt nur in geschlossenem System umfüllen und handhaben.

Bei Entnahme des Produktes aus Spundlochfässern: Vor dem Öffnen des Spundloches das Produkt auf - 5 °C abkühlen.

Behälter darf nur unter lokaler Absaugung geöffnet werden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

Spülen von Rohrleitungen und Armaturen mit inerten Gasen (Stickstoff). Ungeeignet: Wasser, Lösungsmittel.

Oxalylchloridreste in den Rohrleitungen werden mit gasförmigem Stickstoff in einem gasdicht geschlossenen System in

ein Druckgefäß gespült. Nachdem sich fast kein Oxalylchlorid mehr in den Rohrleitungen befindet, erfolgt Spülung mit

Wasser und anschließende Trocknung.

Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).

Aerosolbildung vermeiden.

Gas/Dämpfe nicht einatmen.

Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden.

Vorratsmenge am Arbeitsplatz ist zu beschränken.

Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten.

TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen) und

TRGS 402 (Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition)

beachten, sowie gegebenenfalls TRGS 526 (Laboratorien).

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Bildung explosionsfähiger Gemische mit Luft möglich. Übliche Maßnahmen des

vorbeugenden Brandschutzes. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (Erdung beim Umfüllen).

Atemschutzgeräte bereithalten.

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.

Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes.

Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen vorhanden sind.

Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen.

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.

Säurebeständigen, lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen.

Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren.

Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern.

Auch entleerte oder im Arbeitsgang befindliche Behälter nach Gebrauch verschließen.

Feuchtigkeitsempfindlich. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.

Vor Lichteinwirkung schützen.

Unter trockenem Schutzgas (Stickstoff) handhaben und lagern.

Produkt fernhalten von: Zündquellen, Oxidationsmitteln, starken Alkalien, Dimethylsulfoxid, Wasser/wässrigen

Lösungen. Alkoholen.

Getrennt von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern.

Bei der Lagerung die Vorschriften der TRGS 510 beachten.

Empfohlene Lagertemperatur: < 25 °C

Lagerklasse: 4.3 (Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln)

Spezifische Endanwendungen

Zwischenprodukt unter streng kontrollierten Bedingungen, im geschlossenen System.

Transport information

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Marine transport (UN RTDG/IMDG)

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Exposure controls / personal protection

Zu überwachende Parameter

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Parametern:

Deutschland (TRGS 900):

Stoffidentität                                                           Arbeitsplatzgrenzwert      Spitzenbegrenzung                                        Änderung

Bezeichnung                    EG-Nr.           CAS-Nr.              ml/m3 (ppm) mg/m3        Überschreitungsfaktor      Bemerkungen    Monat/Jahr

Hydrogenchlorid             231-595-7  7647-01-0           2                     3                            2(Ι)                               DFG, EU, Y            01/06

Kohlenstofftetrachlorid 200-262-8  56-23-5                0,5                  3,2                        2(ΙΙ)                               DFG, H, Y              05/09

Phosgen                           200-870-3  75-44-5                0,1                  0,41                      2(Ι)                                DFG, EU,AGS, Y    05/09

Biologische Grenzwerte:

Deutschland (TRGS 903):

Arbeitsstoff [CAS-Nr.]                                                         Parameter              BGW                      Untersuchungsmaterial                       Probennahmezeitpunkt

Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) [56-23-5] Tetrachlormethan 70 μg/l                                  B                                                                c,b

DNEL: keine Daten verfügbar.

PNEC: keine Daten verfügbar.

Stability and reactivity

Reaktivität

Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung von Chlorwasserstoff und Oxalsäure und/oder Kohlenmonoxid/Kohlendioxid.

Reagiert mit Carbonsäuren unter Bildung von Säurechloriden. Siehe außerdem 10.3.

Chemische Stabilität

Feuchtigkeitsempfindlich, Lichtempfindlich.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Reagiert heftig mit Wasser unter Freisetzung von entzündlichen/giftigen Gasen (Chlorwasserstoff, Kohlenmonoxid),

je nach Versuchsbedingungen 188 Liter/kg·min (5,06 g Oxalylchlorid + 30 ml Wasser)

bis zu 356 Liter/kg·min (EU-Methode A.12), also > 10 Liter pro kg pro Minute, daher Einstufung Water-react. 1, H260

(In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können).

Explosionsgefahr mit:

Alkalimetallen (Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium, Caesium)

Dimethylsulfoxid (DMSO).

Stark exotherme Reaktion mit Alkoholen.

Bei starkem Erhitzen Bildung von explosionsfähigen Gemischen mit Luft möglich.

Zu vermeidende Bedingungen

Licht, Feuchtigkeit, Hitze, Flammen und Funken. Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.

Aerosolbildung vermeiden.

Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.

Unverträgliche Materialien

Alkalimetalle / stark basische Stoffe

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei Hydrolyse mit Wasser/Feuchtigkeit entsteht Chlorwasserstoff sowie Oxalsäure und/oder Kohlenoxide.

Disposal considerations

Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt:

Entsorgung gemäß örtlichen behördlichen Vorschriften. Dieses Material darf nur von einem zugelassenen

Entsorgungsunternehmen beseitigt werden. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht über das Abwasser entsorgen.

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen

Verunreinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Europäischer Abfallkatalog:

Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.

Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Abfall

1. Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008;

Amtsblatt L 312 vom 22.11.2008, S. 3–30

2. Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle;

Amtsblatt der Europäischen Union L 114 vom 27.4.2006, S. 9–21.

3. VERORDNUNG (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die

Verbringung von Abfällen; Amtsblatt der Europäischen Union L 190 vom 12.7.2006, S. 1–98

4. Örtliche behördliche Vorschriften.