Mit Stoffgruppen arbeiten

Um die Identifizierung von Chemikalien, die regulatorische Maßnahmen erfordern, zu beschleunigen, können die Behörden beschließen, anstatt mit einzelnen Stoffen mit Stoffgruppen strukturell verwandter Stoffe zu arbeiten. Dieser Gruppierungsansatz

  • sorgt für Einheitlichkeit und verbessert die Kohärenz der Regulierungstätigkeit;
  • beschleunigt die Identifizierung von Stoffen, die regulatorische Maßnahmen erfordern, sowie von Stoffen, für die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind;
  • unterstützt eine fundierte Entscheidungsfindung für die Substitution durch die Industrie. Stoffe, die ausschließlich für die Verwendung als Zwischenprodukt registriert sind, oder Stoffe, die derzeit nicht registriert sind, aber potenzielle Substitute für bekannte besorgniserregende Stoffe sein könnten, werden ebenfalls frühzeitig identifiziert.

Gruppierung strukturell verwandter Stoffe

Die Stoffgruppen werden in erster Linie anhand folgender Aspekte gebildet:

  • strukturelle Ähnlichkeit unter Verwendung der Informationen zur Stoffidentität in Registrierungsdossiers und C&L-Meldungen sowie
  • Analogiekonzept und Kategorien unter Verwendung der Informationen in Registrierungsdossiers von Unternehmen und externen Quellen.

Strukturell ähnliche Stoffe werden aus allen registrierten Stoffen (Chemikalienuniversum) ermittelt. Bestimmte Stoffe werden vorab ausgewählt und fungieren sozusagen als „Basisstoffe“. Dann werden die IT-Tools der ECHA genutzt, um andere Stoffe zu identifizieren, die strukturell den Basisstoffen ähnlich sind.

Dies ist ein Ausgangspunkt für die Gruppierung von Stoffen, die letztlich regulatorische Maßnahmen erfordern.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Arbeit von der Gruppierung gemäß Anhang XI Abschnitt 1.5 der REACH-Verordnung unterscheidet und die verwendeten Methoden daher keine validierten Informationen über Analogiekonzept und Kategorien darstellen. Diese Arbeit bildet den Ausgangspunkt für die Gruppierung von Stoffen, für die schließlich Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Gruppierung und das Chemikalienuniversum

Ziel der Gruppierung ist es, die Arbeit der Behörden bei der Prüfung aller registrierten Stoffe im Chemikalienuniversum zu beschleunigen.

Die ECHA, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben einen Ansatz zur Bewertung der Gruppen entwickelt. Darüber hinaus wird dieser Ansatz erforderlichenfalls durch gruppenspezifische Arbeit ergänzt. Beispiele für solche Stoffgruppen, die weitere Arbeiten erfordern, sind Produktionsrückstände, Schlacken und Asche. Für einige Stoffgruppen wurde auch eine Zusammenarbeit mit Industriezweigen eingeleitet. Beispiele hierfür sind die Arbeitsgruppe „Petroleum and Coal Stream substances“ (PETCO), der sektorale Ansatz „Metals and Inorganics“ (MISA) und die Zusammenarbeit mit dem CEFIC in Bezug auf Regelkonformität der Dossiers.

Sobald die Gruppierung erfolgt ist, können zu den Gruppen gehörende Stoffe bewertet werden. Danach werden Stoffe geeigneten Pools innerhalb des Chemikalienuniversums und später verschiedenen REACH- und CLP-Prozessen zugeordnet.

Bewertung der Gruppen und Ermittlung weiterer Regulierungsmaßnahmen

Die Überprüfung registrierter Stoffe begann nach Ablauf der ersten Registrierungsfrist im Jahr 2010. Sie konzentrierte sich auf Stoffe, zu denen ausreichende Gefahreninformationen verfügbar waren, um zu ermitteln, ob das vorgeschriebene regulatorische Risikomanagement erforderlich ist und um dieses einzuleiten. Diese systematische Überprüfung hat es im Laufe der Zeit ermöglicht, die überwiegende Mehrheit dieser Stoffe zu identifizieren, die direkt dem regulatorischen Risikomanagement unterliegen könnten. Folglich handelt es sich bei den verbleibenden Stoffen zumeist um Stoffe, für die weitere Gefahreninformationen erstellt werden müssen. Die Bewertung von Stoffen in Gruppen statt einer individuellen Stoffbewertung beschleunigt die Ermittlung solcher Fälle, insbesondere Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen.

Für jede Stoffgruppe prüfen die Behörden, ob weitere regulatorische Risikomanagementmaßnahmen für die gesamte Gruppe, für eine Untergruppe oder für einzelne Stoffe innerhalb der Gruppe erforderlich sind. Ausgangspunkt für die Gruppe ist die strukturelle Ähnlichkeit, doch können in einigen Fällen zusätzliche Erwägungen (parallel zur strukturellen Ähnlichkeit) erforderlich sein, wie etwa eine Gruppierung nach einer ähnlichen technischen Funktion oder Verwendung (z. B. Flammschutzmittel) oder anhand eines bestimmten besorgniserregenden Bestandteils.

Mit der frühzeitigen Bewertung und Ermittlung möglicher weiterer regulatorischer Risikomanagementerfordernisse – einschließlich der Fälle, in denen weitere Gefahreninformationen erstellt werden müssen, bevor die Gefahr hinreichend geklärt werden kann – soll die Arbeit beschleunigt werden, indem die Behörden dabei unterstützt werden, umgehend Verfahren wie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung oder die Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) durchzuführen und Beschränkungen vorzunehmen.