Bestimmung der Kategorie der Unternehmensgröße

Schritt 2

Als zweiter Schritt sind der Berichtszeitraum und die für die finanziellen Schwellenwerte und die Mitarbeiterzahl zugrunde zu legenden Daten des Unternehmens im Sinne von Artikel 4 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zu bestimmen.

Als Ausgangspunkt dient das Jahr der konkreten Einreichung (Registrierungsdossier, Aktualisierung des Registrierungsdossiers, Meldung usw.) über REACH-IT. Die Daten, die für die Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte herangezogen werden, beziehen sich auf den letzten geprüften Jahresabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet.

Bei neu gegründeten Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss vorlegen können, werden die entsprechenden Daten im Laufe des Geschäftsjahres nach Treu und Glauben geschätzt.

Beispiel

Da für den Rechnungsabschluss verschiedene Stichtage (Jahresende) möglich sind, finden Sie im Folgenden ein Beispiel für die korrekten Berichtsjahre bei Einreichung über REACH-IT am 6. August 2011.

Jahresende Korrekte Berichtsjahre
31. Dezember 31/12/2009 31/12/2010
31. Juli 31/07/2010 31/07/2011
31. August 31/08/2009 31/08/2010

Die angeführten Daten dienen allein der Veranschaulichung und decken nicht alle vorstellbaren Varianten ab.

Die Größenklasse eines Unternehmens kann sich jedoch im Laufe der Jahre ändern. Dann gilt Folgendes:

Stellt ein Unternehmen am Stichtag des Rechnungsabschlusses fest, dass es auf Jahresbasis die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl oder die Bilanzsumme über- oder unterschreitet, so verliert bzw. erwirbt es dadurch den Status eines mittleren Unternehmens, eines kleinen Unternehmens bzw. eines Kleinstunternehmens erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zu einer Über- oder Unterschreitung kommt.

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