Bewertungsprozess

Evaluation process

Die REACH-Verordnung hat das Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die REACH-Bewertungsverfahren stellen sicher, dass ausreichende Informationen über die in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalien verfügbar sind und die Industrie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Bewertung umfasst zwei Bereiche:

  • Dossierbewertung: Die ECHA prüft, ob die Registrierungsdossiers die von der Gesetzgebung geforderten Informationen über Chemikalien enthalten.
  • Stoffbewertung: Die Mitgliedstaaten bewerten Stoffe, nachdem sie spezifische Bedenken festgestellt haben.

Nach der Bewertung werden die Registranten möglicherweise aufgefordert, zusätzliche Informationen über den Stoff vorzulegen oder zu generieren.

Nach unten

Der Bewertungsprozess ist in drei Phasen unterteilt: