Berichterstattung über Informationsaustausch

Gemäß der PIC-Verordnung stellen die ECHA, die Europäische Kommission und die bezeichneten nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten den Behörden in Drittländern Informationen über die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Chemikalien bereit.

Dabei kann es sich um wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche oder rechtliche Informationen, einschließlich toxikologischer, ökotoxikologischer und sicherheitsbezogener Informationen, handeln.

Alle zwei Jahre erstellt die ECHA eine Zusammenfassung der bereitgestellten Informationen und stellt diese auf ihrer Website zur Verfügung. Im Einklang mit den Bestimmungen des Rotterdamer Übereinkommens enthält diese Zusammenfassung auch die öffentlich zugänglich gemachten Rechtsvorschriften über Chemikalien, die der PIC-Verordnung unterliegen.