Berichterstattung über Informationsaustausch
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PIC
- Worum geht es beim PIC-Verfahren?
- Chemikalienliste: Anhang I
- Ausfuhrnotifikationsverfahren
- Erfordernis der ausdrücklichen Zustimmung
- Rechtsvorschriften
- Jährliche Berichterstattung über PIC-Ausfuhren und -Einfuhren
- PIC-Rundschreiben
- Berichterstattung über Informationsaustausch
- Berichterstattung über die Umsetzung der PIC-Verordnung
Berichterstattung über Informationsaustausch
Gemäß der PIC-Verordnung stellen die ECHA, die Europäische Kommission und die bezeichneten nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten den Behörden in Drittländern Informationen über die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Chemikalien bereit.
Dabei kann es sich um wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche oder rechtliche Informationen, einschließlich toxikologischer, ökotoxikologischer und sicherheitsbezogener Informationen, handeln.
Alle zwei Jahre erstellt die ECHA eine Zusammenfassung der bereitgestellten Informationen und stellt diese auf ihrer Website zur Verfügung. Im Einklang mit den Bestimmungen des Rotterdamer Übereinkommens enthält diese Zusammenfassung auch die öffentlich zugänglich gemachten Rechtsvorschriften über Chemikalien, die der PIC-Verordnung unterliegen.
Reports
- Report on exchange of information 2020-2021 [EN] [PDF]
- Report on exchange of information 2018-2019 [EN] [PDF]
- Report on exchange of information 2016-2017 [EN] [PDF]
- Report on exchange of information 2014-2015 [EN] [PDF]