How to make changes to joint submissions

Nach der Erstellung einer gemeinsamen Einreichung in REACH-IT müssen daran mitunter Änderungen vorgenommen werden, um Fehler zu korrigieren oder neue Gegebenheiten widerzuspiegeln.

Manche der Änderungen an der gemeinsamen Einreichung kann der federführende Registrant vornehmen, Änderungen an den folgenden Angaben sind jedoch der ECHA vorbehalten. Um die Änderung zu beantragen, müssen Sie sich über das Kontaktformular an die ECHA wenden.

 

Wechsel des federführenden Registranten

Mitregistranten können die Rolle des federführenden Registranten in REACH-IT an jemand anderen übertragen, wenn der bisherige federführende Registrant und der neue federführende Registrant dem zustimmen. Der neue federführende Registrant muss das federführende Registrierungsdossier erneut einreichen, damit die Rolle übertragen wird.

Reagiert der federführende Registrant nicht mehr auf Mitteilungen, beispielsweise, weil er zahlungsunfähig oder verstorben ist oder aus anderen Gründen, können die Mitregistranten einen neuen federführenden Registranten benennen. Sie können die ECHA ersuchen, die federführende Rolle in REACH-IT neu zuzuweisen. Zur Benennung des neuen federführenden Registranten müssen Sie Nachweise vorlegen. Bevor die ECHA die federführende Rolle aufhebt, kontaktiert sie den nicht reagierenden federführenden Registranten.

 

Gemeinsam eingereichte Unterlagen

Der federführende Registrant kann die Leitlinien für die sichere Verwendung und den Stoffsicherheitsbericht entweder im Namen aller Mitglieder oder nach jedem Registranten getrennt einreichen.

Wenn Sie als federführender Registrant angegeben haben, dass diese Unterlagen im federführenden Registrierungsdossier gemeinsam eingereicht werden, können Sie diese Angabe nicht mehr rückgängig machen. Haben jedoch alle Mitglieder der gemeinsamen Einreichung in ihren Dossiers auf ein getrenntes Vorlegen dieser Unterlagen verwiesen, können Sie bei der ECHA die Statusänderung dieser Unterlagen beantragen. Bevor Sie den Änderungsantrag stellen können, müssen die Mitglieder (aus Gründen der Kohärenz) eventuell ihre Dossiers überarbeiten.

 

Art der gemeinsamen Einreichung

Seit Sommer 2016 gibt es zwei Arten der gemeinsamen Einreichung: die volle Registrierung und die Zwischenregistrierung. Eine volle gemeinsame Einreichung kann eine Kombination aus vollen (Standard-)Registrierungen und Zwischenregistrierungen sein. Eine gemeinsame Zwischeneinreichung darf nur Registrierungen eines Stoffs enthalten, der als Zwischenprodukt verwendet wird, das unter streng kontrollierten Bedingungen (hergestellt oder) eingesetzt wird. Das Vorliegen einer vollen gemeinsamen Einreichung und einer gemeinsamen Zwischeneinreichung ein und desselben Stoffs verstößt nicht gegen die Pflichten zur gemeinsamen Einreichung.

Wenn Sie in REACH-IT die gemeinsame Einreichung erstellen, geben Sie als federführender Registrant deren Art an. Sie können diese dann nicht mehr ändern. Sie können die ECHA jedoch ersuchen, die Art der gemeinsamen Einreichung zu ändern, wenn alle Registrierungen der neuen Art entsprechen und es noch keine gemeinsame Einreichung dieser Art gibt.

 

Mengenbereich der gemeinsamen Einreichung

Der federführende Registrant gibt im federführenden Registrierungsdossier den Mengenbereich der gemeinsamen Einreichung an. Anhand dessen wird festgelegt, welche Informationsanforderungen mit den im federführenden Registrierungsdossier gemeinsam eingereichten Angaben erfüllt werden müssen. Mitglieder der gemeinsamen Einreichung können keinen größeren Mengenbereich registrieren, außer sie legen die erforderlichen zusätzlichen Informationen im Rahmen eines Ausscherens (Opt-out) vor.

Als federführender Registrant können Sie den Mengenbereich einer gemeinsamen Einreichung zwar selbst erhöhen, wenn Sie das federführende Registrierungsdossier aktualisieren, Sie können ihn jedoch nicht verringern. Wenn jedoch alle Mitglieder der gemeinsamen Einreichung (ausgenommen der federführende Registrant) über Registrierungen in einem geringeren Mengenbereich verfügen, können Sie die ECHA ersuchen, den Mengenbereich der gemeinsamen Einreichung herabzusetzen. Eventuell müssen die Mitglieder ihre Dossiers anpassen, bevor Sie den Änderungsantrag stellen können.

Nachdem die ECHA den Mengenbereich herabgesetzt hat, müssen Sie das federführende Registrierungsdossier mit dem neuen Mengenbereich der gemeinsamen Einreichung aktualisieren. Sie dürfen keine Daten entfernen, die die Informationsanforderungen für den höheren Mengenbereich erfüllen, denn Sie sind verpflichtet, sämtliche Daten anzugeben, die Ihnen über den Stoff vorliegen, und diese Daten waren bereits verfügbar.

 

 

Name der gemeinsamen Einreichung

Wenn Sie in REACH-IT die gemeinsame Einreichung erstellen, geben Sie als federführender Registrant deren Namen vor. Sie können diesen dann nicht mehr ändern. In begründeten Fällen können Sie bei der ECHA eine Namensänderung beantragen.

 

Löschen einer leeren gemeinsamen Einreichung

Der federführende Registrant kann eine gemeinsame Einreichung löschen, die (versehentlich) in REACH-IT erstellt wurde, solange keiner der Mitregistranten seine Dossiers (mit oder ohne Erfolg) eingereicht hat. Wenn ein federführender Registrant die versehentlich erstellte, leere gemeinsame Einreichung nicht löscht, können die tatsächlichen Registranten dieses Stoffs später keine gemeinsame Einreichung und Registrierung vornehmen. Ist dies der Fall, können Sie die ECHA bitten, die hinfällige gemeinsame Einreichung zu löschen.