Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
(veröffentlicht gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung)
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
Anmerkungen:
- Verbindliche Fassung: Nur die auf dieser Website veröffentlichten Kanditatenlisten sind verbindlich. Unternehmen haben möglicherweise sofortige rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste auf dieser Website ergeben, insbesondere durch Artikel 7, 31 und 33 der REACH-Verordnung.
- Grund für die Aufnahme: Artikel 57 Buchstabe a bedeutet karzinogene Kategorie 1A oder 1B; Artikel 57 Buchstabe b bedeutet erbgutverändernde Kategorie 1A oder 1B; Artikel 57 Buchstabe c bedeutet fortpflanzungsgefährdende Kategorie 1A oder 1B; Artikel 57 Buchstabe d bedeutet persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe; Artikel 57 Buchstabe e bedeutet sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB); Artikel 57 Buchstabe f bedeutet ebenso besorgniseregend mit möglicherweise ernsthaften Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (und/oder) die Umwelt.
Werden in dieser Spalte hochgeschriebene Zahlen angezeigt, können Sie über die Schaltfläche für Einzelheiten auf Informationen zu den für die Einstufung des Stoffes erforderlichen Bedingungen zugreifen. - EG-Nummer, CAS-Nummer: Die EG-Nummer umfasst sowohl wasserfreie als auch hydratisierte Formen eines Stoffes. Daher decken die Eintragungen diese beiden Formen ab. Die CAS-Nummer bezieht sich möglicherweise nur auf wasserfreie Formen. Daher beschreibt die angezeigte CAS-Nummer den Eintrag nicht immer richtig.
- Andere numerische Identifikatoren: Bei den Einträgen, bei denen in den Spalten der EG-Nummern und CAS-Nummern Anführungszeichen angezeigt werden, kann ggf. auf eine nicht erschöpfende Liste von EG- und/oder CAS-EC and/or CAS-Registriernummern zugegriffen werden, in der Stoffe oder Stoffgruppen beschrieben werden, die in den Bereich der Kandidatenliste fallen. Diese Informationen können im ausgewählten Eintrag über die Schaltfläche für Einzelheiten angezeigt werden.
- IUCLID Stoffdatensätze: Dies sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID -Format. Sie werden zur Unterstützung für Importeure oder Produzenten von Erzeugnissen bereitgestellt, die Meldungen über in den Erzeugnissen enthaltene Stoffe erstellen. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Richtigkeit der in der Meldung enthaltenen Informationen bleibt aber bei dem Unternehmen, welches die Meldung herausgibt.
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ED/49/2014
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