Annual Report 2021

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Jahresbericht 2021 Einleitung

Unser Jahresbericht gibt Aufschluss über die Bedingungen und Herausforderungen, mit denen wir im Jahr 2021 konfrontiert waren, sowie über die wichtigsten Erfolge des Jahres. Diese werden für jede unserer drei strategischen Prioritäten beschrieben, ebenso wie die entsprechende Governance und die Voraussetzungen, die unsere Arbeit im Hinblick auf den Beitrag der Agentur zu den EU-Prioritäten prägen.

 

Annual report 2021 timeline

 

Jahresbericht 2021 Teil 1

 

Im zweiten Jahr der Pandemie hat die ECHA ihre Ziele im Arbeitsprogramm dank der Flexibilität der Mitarbeiter und der Investitionen in unsere solide Infrastruktur erreicht. Es war ermutigend zu sehen, wie gut sich die Ausschüsse und Gremien der ECHA an die Fernarbeit angepasst haben und in der Lage waren, unter diesen Bedingungen ihre Leistungen zu erbringen.

Unter dem Dach des Grünen Deals der EU soll die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) der Kommission das Chemikalienmanagement in Europa in den nächsten Jahrzehnten grundlegend verändern. Um die Kommission zu unterstützen, haben wir Arbeitsmethoden festgelegt und vereinbart, wo und wie das Fachwissen der ECHA bei den Überprüfungen von REACH und CLP am besten eingesetzt werden kann. Im Jahr 2021 trug die ECHA mit der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms auch zu den vorbereitenden Arbeiten der Kommission und zu vielen anderen Initiativen im Rahmen der CSS und des Grünen Deals bei. So äußerte sich die ECHA beispielsweise zu einer möglichen Änderung der Registrierungsanforderungen und der REACH-Verordnung und erörterte mit der Kommission, wie CLH-Dossiers in der ECHA im Rahmen einer überarbeiteten CLP-Verordnung priorisiert und entwickelt werden könnten.

Die ECHA sammelte weitere Erfahrungen mit der Übernahme neuer Aufgaben und der Ermittlung, wie Kompetenzen und Ressourcen effizient auf verschiedene Tätigkeiten verteilt werden können. Unsere Beteiligung kann zu umfassenderen Synergien bei der Regulierung führen, während die Auswirkungen auf die Ressourcen und andere Bereiche der Agentur ständig abgewogen werden müssen. Die Agentur muss weiterhin ihr Kernmandat erfüllen, d. h. qualitativ hochwertige Regulierungsergebnisse erzielen, und intelligent in die Vorbereitung auf Veränderungen aufgrund politischer Entwicklungen investieren.

Als wichtigen Beitrag zur Überprüfung der EU-Chemikaliengesetzgebung durch die Kommission haben wir unseren Fünfjahresbericht über die Funktionsweise von REACH und CLP veröffentlicht , der rückblickend die Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovation und die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen aufzeigt. Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, werden dazu dienen, maßgeschneiderte Beiträge für die laufende Entwicklung möglicher Änderungen der Rechtsvorschriften zu liefern, und als Kompass für unsere weitere Arbeit zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Chemikalien fungieren.

Der Verwaltungsrat der ECHA hat den Strategieplan 2019-2023 überprüft. Er bestätigte dessen Gültigkeit für die verbleibende Zeit und gab der Agentur Hinweise, wie die strategischen Prioritäten zu verstehen und in die Tat umzusetzen sind. Mit diesem Leitfaden ist die ECHA für die Zukunft gut gerüstet.

 

Annual report 2021 - mission

Die ECHA ist bestrebt, als Wissenszentrum für den nachhaltigen Umgang mit chemischen Stoffen zum Nutzen der Bürger und der Umwelt ein breites Spektrum von politischen Strategien und globalen Initiativen der EU abzudecken.AUFTRAGVISIONWERTESTRATEGIEGemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir daran, die sichere Verwendung von chemischen Stoffen zu gewährleisten.Identifizierung und Management der Risiken von besorgniserregenden Stoffen010302Sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien in der IndustrieNachhaltiges Chemikalienmanagement durch die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften

Jahresbericht 2021 – Wichtigste Ergebnisse

 

1- IDENTIFIZIERUNG UND MANAGEMENT DER RISIKEN VON BESORGNISERREGENDEN STOFFEN

Diese strategische Priorität ist ein wichtiger Teil des Kernmandats der ECHA. Der Großteil der gesetzlich vorgeschriebenen operativen Arbeit der ECHA zum Umgang mit Chemikalien im Rahmen der REACH-, CLP-, BPR-, PIC- und POP-Verordnungen zielt darauf ab, besorgniserregende Stoffe zu ermitteln und ihre Risiken zu beherrschen.

Die Wirkung dieser Arbeit zeigt sich in den Fortschritten, die die ECHA und die Mitgliedstaaten bei der Identifizierung neuer potenziell besorgniserregender Stoffe erzielt haben. Wir sind dabei effektiver und effizienter geworden, indem wir uns auf Stoffgruppen konzentrieren – aber die Beurteilung von Stoffgruppen ist von Natur aus eine komplexe Aufgabe.

Wir bewerten Stoffgruppen und ordnen sie Pools für die weitere Datengenerierung, für das Risikomanagement und zu denjenigen zu, die derzeit keine weiteren Maßnahmen erfordern. Die Zahl der noch nicht zugeordneten Stoffe ist von 18 341 auf 17 126 im Jahr 2021 gesunken. Damit haben wir mehr Klarheit darüber, welche Risikomanagementwege (falls vorhanden) geplant sind und für welche Stoffe weitere Daten über Eigenschaften und Gefahren benötigt werden. Dadurch können die Unternehmen besser vorhersehen, welche Regulierungsmaßnahmen die Behörden zu ergreifen gedenken.

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA einigte sich im Jahr 2021 auf mehr als 440 Entscheidungen zur Anforderung weiterer Informationen. Die Agentur erhielt auch Gefahrendaten für mehr als 200 Stoffe aufgrund früherer Entscheidungen, obwohl die Quote der Nichteinhaltung von 40 % nach diesen Informationsanfragen immer noch hoch ist. Diese Fälle wurden zur weiteren Durchsetzung an die Mitgliedstaaten weitergeleitet. Wenn die Mitgliedstaaten die Entscheidungen der ECHA zur Dossierbewertung umsetzen, werden die fehlenden Informationen in durchschnittlich 92 % der Fälle bei der ECHA nachgereicht. Trotzdem ist dies immer noch spät und nach den gesetzlichen Fristen.

Darüber hinaus veröffentlichte die ECHA die ersten Bewertungen des Regulierungsbedarfs für Stoffgruppen – ein Beleg für die fortgesetzte Verlagerung der Agentur weg von der Bewertung einzelner Stoffe hin zur Suche nach Synergien und Effizienzsteigerungen. Gruppenbewertungen erleichtern den Unternehmen die Vorhersage der von den Regulierungsbehörden geplanten Maßnahmen und helfen ihnen bei der Ausarbeitung von Strategien zur Ersetzung schädlicher Chemikalien durch sicherere Alternativen, wo dies sinnvoll ist. Die Agentur bewertete mehrere wichtige Stoffgruppen, die in den letzten Jahren aufgrund ihrer umfangreichen Verwendung in Konsumgütern besondere Aufmerksamkeit erhalten haben, wie z. B. Bisphenole und Phthalate.

Wichtigste Ergebnisse
  • Die ECHA hat den Regulierungsbedarf von 1900 Stoffen bewertet und ist dazu übergegangen, die Stoffe in Gruppen statt einzeln zu behandeln. 15 % der 1900 Stoffe wurden in Mengen von über 100 Tonnen pro Jahr registriert. Daraus ermittelten wir 300 Stoffe, die weitere Risikomanagementmaßnahmen erfordern, 800, für die weitere Daten erhoben werden müssen, und 800, für die derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Der Regulierungsbedarf von 1300 Stoffen, die in Mengen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr registriert sind, muss noch bewertet werden und wurde noch nicht bestimmt. Wir halten jedoch an unserem Ziel fest, bis 2027 für alle registrierten Stoffe zu einem Abschluss zu kommen.
  • Um die Transparenz der laufenden Regulierungsmaßnahmen und der Fortschritte bei Stoffgruppen zu erhöhen, veröffentlichte die ECHA Ende 2021 die ersten Bewertungen des Regulierungsbedarfs für 19 Gruppen, die mehr als 450 Stoffe umfassen.
  • Die Ergebnisse eines EU-weiten Projekts zur Durchsetzung des EU-Chemikalienrechts bei online verkauften Produkten zeigen, dass drei von vier kontrollierten Produkten gegen das EU-Chemikalienrecht verstoßen.
  • Die Ausweitung der technischen Vollständigkeitskontrollen, die bei jeder neuen und aktualisierten Registrierung durchgeführt werden, umfasst nun auch die Überprüfung des Inhalts der Stoffsicherheitsberichte. Dies ermöglicht eine bessere Priorisierung der Stoffe für Regulierungsmaßnahmen der Behörden, eine bessere Verbreitung von Informationen über die Verwendung und eine bessere Ausgangsbasis für eine angemessene Kommunikation in der Lieferkette.
  • Die ECHA hat ihre Bemühungen fortgesetzt, Tierversuche in Europa so weit wie möglich im Rahmen des bestehenden Rechtsrahmens abzuschaffen und die Industrie, Behörden und Institutionen bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen. In diesem Zusammenhang aktualisierte die ECHA ihre umfassenden Leitlinien für Unternehmen zur zuverlässigen Kombination verschiedener Datenquellen ohne Tierversuche bei der Bewertung der Hautsensibilisierung von Chemikalien. Der Leitfaden beschreibt, wie Computersimulationswerkzeuge wie die QSAR-Toolbox eingesetzt werden können, um die Hautsensibilisierung zu bewerten und die Menschen vor Hautallergien zu schützen, ohne Tierversuche durchzuführen.
  • Wir haben insgesamt 371 Konformitätsprüfungen durchgeführt, die mehr als 2100 Registrierungen und 341 einzelne Stoffe betrafen. Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2020. Bei der überwiegenden Mehrheit der Konformitätsprüfungen verifizierte die ECHA zumindest die relevanten Gefahrenendpunkte höherer Stufen für Stoffe oder Gruppen von Stoffen, die potenziell besorgniserregend sind. Von dieser Gesamtzahl wurden 300 vollständige Konformitätsprüfungen durchgeführt, die alle relevanten Endpunkte für 288 einzelne potenziell besorgniserregende Stoffe betrafen. 71 waren gezielte Konformitätsprüfungen. Sie führten dazu, dass 280 Entscheidungsentwürfe an die Unternehmen geschickt wurden, in denen mehr Daten zur Klärung der langfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefordert wurden.
  • Bei den 363 Folgemaßnahmen zur Dossierbewertung im Jahr 2021 waren rund 40 % der Dossiers weiterhin nicht konform. Diese wurden zur weiteren Durchsetzung an die Mitgliedstaaten weitergeleitet.
  • Bis Ende 2021 erhielt die ECHA 535 Registrierungen für 143 Nanoformen. Die genaue Zahl der auf dem EU-Markt befindlichen Nanomaterialien ist nicht bekannt und es gibt Grund zu der Annahme, dass diese Zahl höher sein dürfte. Die Diskrepanz zwischen der Zahl der registrierten Nanoformen und der Zahl der von der Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Nanomaterialien (EUON) gemeldeten Nanomaterialien ist jedoch möglicherweise auf Unterschiede in der Tonnage zurückzuführen.
  • Im Einklang mit den Maßnahmen im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans der Kommission und der ECHA zur REACH-Evaluierung unterstützten wir weiterhin Initiativen der Industrie, die Unternehmen bei der Überprüfung ihrer Daten zur Chemikaliensicherheit helfen, beispielsweise durch die Festlegung einer Strategie zur Schließung von Datenlücken bei der Bewertung der Umweltauswirkungen von Erdölsubstanzen.
  • Zur Vorbereitung der Identifizierung und des Vorschlags für neue persistente organische Schadstoffe legte die ECHA den Entwurf der Bewertung und des Risikoprofils für zwei Stoffe vor: Methoxychlor ist ein chlororganisches Pestizid, das als Insektizid verwendet wird, und UV-238 wird als UV-Stabilisator in Kunststoff-Schrumpffolien und Außenmöbeln eingesetzt.
  • Im Rahmen der Zulassung verabschiedeten die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA 18 Stellungnahmen zu Stoffen mit endokrinschädigenden Eigenschaften und weitere 31 Stellungnahmen zu Stoffen mit anderen Eigenschaften. Außerdem wurden 12 Substitutionspläne bewertet.
  • In Bezug auf harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsdossiers bearbeitete der RAC 54 Stellungnahmen und gab Stellungnahmen zur Bewertung von Grenzwerten für die berufsbedingte Exposition (OEL) für Asbest sowie für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen ab.
  • Die Arbeiten zu Glyphosat wurden in Abstimmung mit der EFSA wieder aufgenommen, wobei der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung abgeben wird, während die EFSA ihre Stellungnahme zur Zulassung der Verwendung als Pestizid ausarbeiten wird.
  • Es wurden Verbesserungen an den Zulassungsanträgen vorgenommen. So wurde das Format der Stellungnahmen zu den Anträgen verbessert, sodass die Kommission einen besseren Überblick über die wissenschaftlichen Aspekte erhält. Auch das Format des Zulassungsantrags wurde angepasst, was dazu beitragen dürfte, dass bessere Informationen in das Verfahren einfließen.
  • Die Veröffentlichung einer Meta-Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen der Zulassung auf der Grundlage von Daten aus den Jahren 2010 und 2020 hat gezeigt, dass das Zulassungssystem eine inhärente Dynamik aufweist, die die Substitution fördert.
  • Die ECHA arbeitete mit der REACH-Expositionssachverständigengruppe (REEG), einer Gemeinschaft von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, an den Verwendungsebenen und Expositionsinformationen, die erforderlich sind, um gefährliche Stoffe rasch über das Screening hinaus in verschiedene Risikomanagementverfahren zu überführen.
  • Nach einer Einigung im Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) wurden 12 Stoffe in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen, im Wesentlichen, weil sie fortpflanzungsgefährdend, krebserregend, atemwegssensibilisierend oder endokrinschädigend sind.
  • Es wurde ein Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition für die Jagd, das Sportschießen im Freien und die Fischerei veröffentlicht.
  • Zu den Vorschlägen für Beschränkungen gaben RAC und SEAC zwei Stellungnahmen ab, und zwar zu PFHxA (einer Untergruppe von PFAS) und zu dem Vorschlag, Formaldehyd, PAK, Dioxine, Furane und PCB in Einweg-Babywindeln zu beschränken.
  • Veröffentlichung einer Studie über Kosten und Nutzen von Beschränkungen, in der geschätzt wird, dass die Beschränkung der Herstellung und Verwendung von Chemikalien, die ein Risiko darstellen, zu einem gesundheitlichen Nutzen in Höhe von 2,1 Mrd. EUR pro Jahr führen würde.
  • Die Investitionen in Maßnahmen zur Beschleunigung des Überprüfungsprogramms im Rahmen der Biozid-Verordnung beginnen sich auszuzahlen: Im Laufe des Jahres gingen 18 Berichte der zuständigen Behörden über die Bewertung von Wirkstoffen ein, darunter Berichte über das Überprüfungsprogramm, neue Wirkstoffe, die Erneuerung der Zulassung und zurückgestellte Fälle, die eine erneute Peer-Review-Phase einleiten – fast doppelt so viele wie im Jahr 2020.
  • Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) hat im Jahr 2021 18 Stellungnahmen zu Wirkstoffzulassungen abgegeben, gegenüber 15 im Vorjahr. Auch die Zahl der Stellungnahmen des BPC zur EU-Zulassung stieg auf 15, gegenüber 9 im Jahr 2020.

 

2- SICHERE UND NACHHALTIGE VERWENDUNG VON CHEMIKALIEN IN DER INDUSTRIE

Die Agentur hat ihr Engagement bezüglich dieser Priorität neu ausgerichtet, nachdem beschlossen worden war, den Schwerpunkt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Rahmen der strategischen Priorität 1 zu legen. Daher haben wir uns darauf konzentriert, Unternehmen bei der Durchführung ihrer Stoffsicherheitsbeurteilungen zu unterstützen und Chesar zu diesem Zweck zu verbessern. 

Eine funktionierende Kommunikation über Gefahren und Risiken in der gesamten Lieferkette und vor allem eine angemessene Sicherheitsbewertung sind wesentliche Elemente des Risikomanagements der Wirtschaftsbeteiligten. Die Unterstützung der ECHA hilft ihnen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die mit anderen Mitteln wie der förmlichen Entscheidungsfindung oder der Durchsetzung nur schwer zu erreichen sind. 

Aufgrund der Prioritätensetzung für die strategische Priorität 1 im Jahr 2021 bleiben die Auswirkungen auf die gezielte Unterstützung beschränkt.

Wichtigste Ergebnisse

  • Zwei neue Versionen von Chesar wurden veröffentlicht, die das Instrument mit neuen Funktionen ausstatten, um Unternehmen bei der Durchführung ihrer Stoffsicherheitsbeurteilungen besser zu unterstützen.
  • Die Meldepflicht für gefährliche Gemische, die von Gewerbetreibenden und Verbrauchern verwendet werden, besteht seit 2021. Die Meldungen müssen in einem harmonisierten Format erfolgen, das im Rahmen der CLP-Verordnung festgelegt ist, und die Etiketten müssen auch einen eindeutiger Formelidentifikator (UFI) enthalten – einen eindeutigen Code, der es den Giftnotrufzentralen ermöglicht, die Zusammensetzung des Gemischs und das mit einem Vergiftungsfall in Zusammenhang stehende Produkt genau zu identifizieren. Die ECHA hat eine große Anzahl von Meldungen bearbeitet und sie den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt. Dies unterstützt die Giftnotrufzentralen dabei, im Falle einer versehentlichen Vergiftung schnell und zielgerichtet zu helfen. 
  • Die ECHA hat mit der europäischen integrierten Dienststelle zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (EIPPCB) zusammengearbeitet und REACH-Daten und Beratung zum Chemikalienmanagement bereitgestellt, um die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen zu verbessern.
     
3- NACHHALTIGES CHEMIKALIENMANAGEMENT DURCH DIE UMSETZUNG VON EU-RECHTSVORSCHRIFTEN

Die Umsetzung der strategischen Priorität 3 wirkte sich für die ECHA in zweierlei Hinsicht aus. Erstens hat die Agentur weitere Erfahrungen bei der Übernahme neuer Aufgaben, der Unterstützung des Gesetzgebers bei der Ausarbeitung neuer oder überarbeiteter Rechtsvorschriften und bei der Abwicklung entsprechender Prozesse gesammelt, sofern die ECHA eine Rolle bei solchen neuen Aufgaben spielt. Die Mitarbeiter der ECHA verfügen über ein sehr gutes, auf konkreten Erfahrungen beruhendes Verständnis dafür, was erforderlich ist, um neue Regulierungstätigkeiten in das Portfolio der Organisation zu integrieren. Die Übernahme hat der Agentur in einigen Fällen Synergien und Größenvorteile gebracht, während sich in anderen Fällen herausstellte, dass der beabsichtigte Synergieeffekt nicht eintreten konnte. 

Zweitens hat die Agentur erfolgreich an der Umsetzung neuer Aufgaben gearbeitet. Hier bestand die größte Herausforderung in der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen während der Phase vor der Übernahme, in der der endgültige Umfang der Arbeit noch nicht festgelegt ist und noch keine speziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die ECHA ist in der Lage, erfahrene Mitarbeiter für diese Konzeptionsarbeit einzusetzen, mit dem Nachteil, dass diese Mitarbeiter dann bei den anfänglichen Aktivitäten und der Prozessarbeit fehlen und diese Arbeit dann kompensiert werden muss. 
 
Mit der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der Kommission sind die Anforderungen an die ECHA gestiegen, wobei die Agentur die Definition möglicher neuer Aufgaben unterstützt und frühzeitig Analysen zur Prozesskonzeption und Ressourcenprognose durchführt.

Wir haben unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Agenturen zu Themen von gemeinsamem Interesse fortgesetzt, z. B. „ein Stoff, eine Bewertung“, die Entwicklung von IUCLID für die Bewertung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den Austausch von Informationen und Daten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) im Rahmen der Entwicklung eines Frühwarnsystems für neue psychoaktive Substanzen.

Mit der Einführung der SCIP-Datenbank, in der Meldungen über besorgniserregende Stoffe in Produkten gesammelt werden, stellt die ECHA den Wirtschaftsbeteiligten, Verbrauchern und Behörden ein weiteres Instrument zur Verfügung, das ihnen hilft, zu verstehen, wo schädliche Stoffe verwendet werden, und das die Bestrebungen fördert, diese Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen.

Wichtigste Ergebnisse

  • Ad-hoc-Unterstützung der Kommission in der Anfangsphase der Umsetzung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und Koordinierung von Aufgaben, die die Zuständigkeiten und Erfahrungen der ECHA betreffen.
  • Start der SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten. Dies ist nützlich für Verbraucher, die mehr Informationen über die von ihnen gekauften Produkte wünschen, und wird auch dazu beitragen, die Behandlung von Abfällen, insbesondere die Recyclingverfahren, zu verbessern. Rund 6800 Unternehmen in der EU haben mehr als 15 Millionen Meldungen in die Datenbank eingegeben.
  • Weiterentwicklung und Förderung von IUCLID als allgemein akzeptiertes Format für Informationen über Chemikalien in der ganzen Welt. Die Erfassung und Verwendung von Daten in demselben Format in der EU und auf internationaler Ebene erleichtert die Erfassung, Speicherung, Pflege und den Austausch digitaler wissenschaftlicher Daten über Chemikalien. 
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Rahmen der Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC), mit der das Rotterdamer Übereinkommen der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt wird.
  • Die ECHA hat zur Bewertung des Risikomanagements von Methoxychlor beigetragen, das von der Europäischen Union zur Aufnahme in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens vorgeschlagen worden ist. Es wurde eine Konsultation zur Bewertung des Risikomanagements von Methoxychlor sowie zum Risikoprofil von UV-328 eingeleitet.
  • Die ECHA koordinierte die Veröffentlichung von Studien, in denen die Lücken und Bedürfnisse von Montenegro und Serbien bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Chemikaliengesetzgebung auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft bewertet wurden. Daraufhin gab die ECHA eine zweite Studie in Auftrag, um die Situation in Albanien, im Kosovo, in der Türkei, in Nordmazedonien und in Bosnien-Herzegowina zu bewerten und die Organisation bei ihrer künftigen Arbeit zur Unterstützung dieser Länder bei der Harmonisierung des EU-Besitzstands im Bereich Chemikalien zu unterstützen.
  • Es wurden Kontakte mit der Europäischen Umweltagentur (EUA) geknüpft und die ECHA beteiligte sich an der Null-Schadstoff-Fokusgruppe. Diese Arbeit ist ein Schritt in Richtung Sicherheit und Nachhaltigkeit und wird zur Festlegung von Indikatoren im Rahmen des 8. Umweltaktionsprogramms bis 2030 und der CSS beitragen. 
  • Die ECHA hat damit begonnen, EU-weite Positivlisten von Chemikalien zu erstellen, die gemäß der entsprechenden Richtlinie unbedenklich in Materialien verwendet werden können, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Ziel ist es, die Menschen vor verunreinigtem Trinkwasser zu schützen, ihren Zugang zu sicherem Trinkwasser zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Sicherheits- und Hygienestandards in der gesamten EU einheitlich sind.
  • Bereitstellung informeller Unterstützung bei der Überprüfung sektoraler Referenzdokumente für die besten verfügbaren Technologien (BREF). Bei der Überprüfung des BREF-Merkblatts für den Textilsektor gab die ECHA beispielsweise Anregungen dazu, wie Chemikalienmanagementsysteme strukturiert und beschrieben werden könnten
     
GOVERNANCE UND UNTERSTÜTZER
  • Der Verwaltungsrat leitete die Halbzeitüberprüfung der Mehrjahresstrategie und bestätigte, dass die strategische Ausrichtung der ECHA weitgehend gültig bleibt, wobei er dem Sekretariat Leitlinien für den verbleibenden Teil des Durchführungszeitraums vorgab. Der Verwaltungsrat ernannte auch das neue rechtskundige Mitglied der Widerspruchskammer.
  • Während der anhaltenden COVID-19-Pandemie wurden qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt, und die Beteiligten erhielten Unterstützung, da wir in einem hybriden Umfeld mit 650 virtuellen Sitzungen und rund 45 000 Teilnehmern arbeiten.
  • Die ursprünglich für 2021 veranschlagten Ausgaben beliefen sich auf insgesamt 113,1 Mio. EUR (einschließlich der gesondert finanzierten „Sonstigen Aufgaben“), und die im zweiten Berichtigungshaushaltsplan im September 2021 beschlossenen endgültigen Gesamtausgaben betrugen 111,1 Mio. EUR. Der Rückgang der Gebühreneinnahmen des REACH/CLP-Teils des Haushalts wurde gut bewältigt, indem Einsparungen bei den Sitzungs- und Reisekosten durch virtuelle Sitzungen erzielt wurden. Die Gebühreneinnahmen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) waren weiterhin durch hohe Volatilität und Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet. Mit einer Mittelbindungsrate von 98 % und einer Auszahlungsrate von 86 % (die Schätzungen lagen bei 95 % bzw. 80 %) hat die Agentur hat ihre Haushaltsvollzugsziele erreicht.
  • Eine hohe Anzahl bei der internen Mobilität im Einklang mit unserer Personalstrategie und Organisationskultur, die ein agiles und flexibles Arbeitsumfeld bietet.
  • Kontinuierliche Investitionen in ein gesundes Arbeitsumfeld, das auf Zusammenarbeit, Agilität und einer gut entwickelten Managementkultur basiert, haben dazu geführt, dass die Agentur als einer der attraktivsten Arbeitsplätze in Finnland wahrgenommen wird. Die Fluktuation bei den Bediensteten auf Zeit blieb mit 2 % gering und 97 % der Stellen im Stellenplan waren besetzt. 
  • Die ECHA beantragte die Eintragung in das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der EU (EMAS), das ein erstklassiges Managementinstrument für Organisationen zur Bewertung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer Umweltleistung darstellt.
  • Der dritte Fahrplan für die Unternehmensarchitektur (2021-2023) hat zu einer verstärkten Integration bzw. Modularisierung der IT geführt, um die zunehmende Integration von Geschäftsprozessen zu unterstützen.
     

AR2021- further information

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