Zulassungsverfahren

Nach unten

Verzeichnis der Absichtserklärungen betreffend SVHC bis zum Ergebnis

Die Mitgliedstaaten oder die ECHA (auf Ersuchen der Europäischen Kommission) informieren alle interessierten Kreise über ihre Absicht, den Stoff zur Identifizierung als besonders besorgniserregend (SVHC) vorzuschlagen.

Die Absicht wird im Verzeichnis der Absichtserklärungen auf der Website der ECHA veröffentlicht.

Weitere Informationen

Erstellung des SVHC-Dossiers

Der Vorschlag ist gemäß den Anforderungen von Anhang XV der REACH-Verordnung auszuarbeiten und sollte zwei Hauptteile umfassen:

Konsultation

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags werden die interessierten Kreise ersucht, während der Konsultationszeit (45 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung) Kommentare einzureichen oder weitere Informationen zu übermitteln.

Aufnahme von Stoffen in die Liste der infrage kommenden Stoffe