Widersprüche
Bestimmte Entscheidungen der ECHA, die in Artikel 91 der REACH-Verordnung aufgeführt sind, können vor der Widerspruchskammer der ECHA angefochten werden.
Die für Widerspruchsverfahren geltenden Regelungen sind in den Verfahrensvorschriften festgelegt.
Um den Beteiligten zu helfen, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und ihre Widersprüche möglichst effizient vorzubereiten, hat die Widerspruchskammer Praktische Anweisungen erlassen. Es wird empfohlen, sich mit den Praktischen Anweisungen rechtzeitig vertraut zu machen.
Für denselben Zweck hat die Widerspruchskammer außerdem besondere Formulare und eine unterstützende Checkliste veröffentlicht. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber nachdrücklich empfohlen.
Formulare für die Vorbereitung von Widerspruchsunterlagen
Siehe auch
- Verfahrensvorschriften
- Praktische Anweisungen [PDF]
- Formulare für die Vorbereitung von Widerspruchsunterlagen
- Artikel 89 – 94 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [PDF]
- Erstattung der Gebühren und Entgelte [PDF] [EN]
- Beschluss über den Erlass praktischer Anweisungen [PDF] [EN]
- Beschluss über die Kosten der Beweiserhebung* [PDF]
- Für die Beweiserhebung zu zahlende Beträge* [PDF]
- Beschluss über die Bekanntmachung von Widersprüchen [PDF] [EN]
- Anweisungen an den Leiter der Geschäftsstelle [PDF] [EN]
* Haftungsausschluss: Hierbei handelt es sich um die Arbeitsübersetzung eines ursprünglich in Englisch veröffentlichten Dokuments. Das Originaldokument ist auf der ECHA-Website verfügbar.