Widersprüche

Bestimmte Entscheidungen der ECHA, die in Artikel 91 der REACH-Verordnung aufgeführt sind, können vor der Widerspruchskammer der ECHA angefochten werden.

Die für Widerspruchsverfahren geltenden Regelungen sind in den Verfahrensvorschriften festgelegt.

Um den Beteiligten zu helfen, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und ihre Widersprüche möglichst effizient vorzubereiten, hat die Widerspruchskammer Praktische Anweisungen  erlassen. Es wird empfohlen, sich mit den Praktischen Anweisungen rechtzeitig vertraut zu machen.

Für denselben Zweck hat die Widerspruchskammer außerdem besondere Formulare und eine unterstützende Checkliste veröffentlicht. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber nachdrücklich empfohlen.

Formulare für die Vorbereitung von Widerspruchsunterlagen