Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Chemikalien müssen harmonisiert werden, um ein angemessenes Risikomanagement in der gesamten Europäischen Gemeinschaft sicherzustellen.

Die Mitgliedstaaten, Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender können eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffs vorschlagen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus eine Revision der bestehenden Harmonisierung vorschlagen.

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung sind für die Lieferanten des betreffenden Stoffs obligatorisch, damit die Anwender besser über die möglichen gefährlichen Auswirkungen und die bestmögliche sichere Nutzung des Stoffs informiert werden.

Konsultation der Öffentlichkeit

Das Verfahren zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung beinhaltet eine öffentliche Konsultation.

Jeder kann Anmerkungen zu einer vorgeschlagenen Harmonisierung abgeben. Am meisten daran interessiert sind aller Wahrscheinlichkeit nach Unternehmen, Vertretungsorganisationen der Industrie oder Zivilgesellschaft sowie einzelne Sachverständige.

Die öffentliche Konsultation dauert 45 Tage.

Anmerkungen einreichen

Bitte schreiben Sie Ihre Anmerkungen in Englisch.

Stellungnahmen aus der EU und aus Drittstaaten sind willkommen.

Stellungnahme des RAC

Nach Abschluss der Konsultation erstellt der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine wissenschaftliche Stellungnahme zu dem Vorschlag und trägt dabei den Anmerkungen Rechnung.

Bei Wirkstoffen in Biozid-oder Pflanzenschutzprodukten untersucht der RAC die vorliegenden Belege für alle Gefahrenklassen und kann, soweit angebracht, eine Einstufung für zusätzliche Gefahrenklassen vorschlagen.

Bei allen anderen Stoffen beschränkt der RAC seine Bewertung auf die Gefahrenklassen, für die eine Einstufung vorgeschlagen wurde. Der RAC kann, nach Prüfung der verfügbaren Informationen, für die Einstufung des Stoffs jedoch eine andere Kategorie für angemessener halten.