Wie Ihr Stoff zu charakterisieren und zu identifizieren ist

Für die meisten REACH-, CLP- und Biozid-Verfahren müssen Sie in Ihrem Dossier folgende Angaben aufführen, um den Stoff eindeutig zu identifizieren:

  • Stoffname und dazugehörige Identifikatoren. Hierbei könnte es sich z. B. um die IUPAC-Bezeichnung, die EINECS- oder ELINCS- bzw. die CAS-Nummer handeln.
  • Ggf. Molekül- und Strukturformeln.
  • Angaben über die Zusammensetzung und Reinheit des Stoffs.
  • Spektraldaten und andere Analyseinformationen zur Überprüfung der Identität und Zusammensetzung des Stoffs.

Spezifische Auflagen in Bezug auf einkomponentige Stoffe, mehrkomponentige Stoffe sowie UVCB-Stoffe werden in den Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP beschrieben.

Die ECHA muss schlussfolgern können, dass die Angaben, die Sie bezüglich Ihres Stoffs gemacht haben, zutreffen. Daher sind im Dossier entsprechende Qualitätsspektren und Chromatogramme sowie weitere analytische Informationen aufzuführen. Wichtig ist, dass die Spektren, Chromatogramme und anderen analytischen Informationen vollständig bewertet werden und ihre Auslegung im Dossier aufgeführt wird.

Weitere Informationen, wie der Teil Ihres REACH-Registrierungsdossiers zur Identifizierung des Stoffs zu gestalten ist, finden sich im Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 18: Anleitung zum Melden der Stoffidentität in IUCLID 5 zur Registrierung gemäß REACH.