Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Verantwortung für die Sicherheit der Chemikalien, die Unternehmen – gleich welcher Größe – in der EU in Verkehr bringen, liegt bei diesen Unternehmen. Zur Unterstützung dieser Unternehmen stehen zahlreiche Unterlagen und Hilfsmittel bereit. Tausende Unternehmen, darunter viele KMU, haben ihre Chemikalien bereits bei der ECHA registriert.

Wenn Sie sich mit der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung, PIC-Verordnung und der Verordnung über Biozidprodukte noch nicht auskennen, sollten Sie sich zunächst über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Welche Rechte und Pflichten Sie haben, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette, vom konkreten Stoff, den Sie einführen, herstellen, lagern oder verwenden, und davon ab, wie gefährlich der Stoff ist.

Reduzierte Gebühren für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren laut REACH-Verordnung, CLP-Verordnung und Verordnung über Biozidprodukte von Reduzierungen bei den Gebühren. Die Höhe dieser Reduzierungen richtet sich nach der Unternehmensgröße entsprechend den Festlegungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Bei REACH-Registrierungen können bis zu 95 Prozent der Standardgebühr erlassen werden.