Stimmen Sie sich mit Ihren Mitregistranten ab

Als möglicher Registrant können Sie mit zweierlei Situationen konfrontiert sein:

  1. Wenn noch keine Registrierung eingereicht wurde, müssen Sie sich mit anderen potenziellen Mitregistranten abstimmen und die gemeinsame Registrierung vorbereiten. Wenn Sie der einzige Registrant für einen Stoff sind, müssen Sie alleine vorgehen.
  2. Wenn bereits eine gemeinsame Registrierung existiert, müssen Sie die Registranten kontaktieren und mit diesen vereinbaren, dass Sie sich Ihnen anschließen.

Wenn für Ihren Stoff noch keine Registrierung existiert, müssen Sie mit Ihren Mitregistranten vereinbaren, wie Sie im Rahmen Ihres Forums zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) arbeiten und kommunizieren. SIEF-Mitglieder müssen die vorliegenden wissenschaftlichen Daten gemeinsam nutzen und entscheiden, wie Datenlücken zu füllen sind. Sie müssen die Relevanz, Zuverlässigkeit und Adäquatheit der vorliegenden Daten erörtern. Dies nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch und muss vor der Erstellung und Einreichung des Registrierungsdossiers erfolgen. Und schließlich müssen Sie sich über die Kostenteilung einigen.

Wenn Ihr Stoff bereits registriert ist, wurden die vorbereitenden Arbeiten wahrscheinlich schon erledigt. Sie müssen den federführenden Registranten kontaktieren, um ein Mitglied der gemeinsamen Einreichung zu werden, nachdem Sie eine Einigung über die gemeinsame Nutzung von Daten und die Aufteilung von Kosten erzielt haben.

Kostenteilung

Gemäß REACH müssen die Kosten auf gerechte, transparente und nicht diskriminierende Weise geteilt werden. Die gemeinsame Nutzung von Daten soll nicht der Generierung von Gewinnen für eine oder mehrere Parteien, sondern der Teilung der tatsächlich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung dienen. SIEF-Mitglieder müssen eine Einigung darüber erzielen, wie die Kosten für die Daten und die Kosten der Verwaltung des SIEF zu teilen sind.

Unterstützung durch die ECHA

Als letztes Mittel kann die ECHA Ihren Fall bewerten, wenn Sie keine Einigung mit Ihren Mitregistranten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten und der Aufteilung der Kosten erzielen können. Unter gewissen Umständen kann daraus ein Recht entstehen, sich auf die relevanten Daten zu beziehen. Das Verfahren bei Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.