Beantragen einer alternativen chemischen Bezeichnung bei Gemischen

 

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender mit Sitz in der EU können bei der ECHA die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung beantragen. Es ist nicht möglich ist, einen „Drittvertreter“ oder einen „Alleinvertreter“ zu benennen, um einen Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung in einem Gemisch/in Gemischen einzureichen.

Sie müssen Ihren Antrag mit der neuesten Version von IUCLID vorbereiten und über REACH-IT einreichen.

Das ECHA-Handbuch „How to prepare a request for use of an alternative chemical name for a substance in a mixture“ (Erstellung eines Antrags auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch) enthält weitere Anweisungen zur Vorbereitung und Einreichung des Antrags.

Anträge auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung können – einschließlich der von diesem Antrag erfassten Gemische – nach ihrer Übermittlung an die ECHA nur dann aktualisiert werden, wenn die ECHA dies ausdrücklich fordert. Bitte stellen Sie stets sicher, dass Sie alle relevanten Gemische angeben, für die die alternative chemische Bezeichnung verwendet werden soll. Jeder spätere Antrag auf Verwendung der alternativen chemischen Bezeichnung in anderen Gemischen ist ein neuer Antrag, für den die ECHA eine weitere Gebühr erheben wird.

Vorbereitung eines Antrags

1. Erstellen Sie ein Konto in REACH-IT, wenn Sie noch keines haben.

2. Erstellen Sie ein Dossier zur Beantragung einer alternativen chemische Bezeichnung in IUCLID.

Die folgenden Informationen sind in das Dossier aufzunehmen:

  • Identität des Antragstellers;
  • die vorgeschlagene alternative chemische Bezeichnung;
  • Identität und Zusammensetzung des Stoffes;
  • Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes;
  • Handelsbezeichnung(en) des Gemisches/der Gemische, das/die den Stoff enthält/enthalten, für den/die eine alternative chemische Bezeichnung beantragt wird;
  • Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Stoffes, für den eine alternative chemische Bezeichnung beantragt wird;
  • Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Gemisches/der Gemische, das/die den Stoff enthält/enthalten;
  • eine Begründung zum Nachweis der schutzwürdigen geschäftlichen Interessen des Antragstellers, aufgrund derer die eigentliche Bezeichnung des Stoffes nicht offengelegt werden sollte, und
  • eine Begründung zum Nachweis, dass die Verwendung der alternativen chemischen Bezeichnung dem Erfordernis genügt, ausreichend Informationen bereitzustellen, damit die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können, und die erforderliche Risikokontrolle bei der Handhabung des Gemischs zu gewährleisten.

Die vorgeschlagene alternative chemische Bezeichnung kann eine Bezeichnung sein, die die wichtigsten funktionellen Gruppen des Stoffes identifiziert, oder ein Ersatzname.

Hinweis: Bei der Ableitung des alternativen Namens wird empfohlen, den „Leitfaden für die Festlegung von Ersatzbezeichnungen“ zu verwenden (Anhang VI Teil B der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen).

Weitere Einzelheiten zur Erstellung des Dossiers sind dem Handbuch zu entnehmen: „How to prepare a request for use of an alternative chemical name for a substance in a mixture“ (Erstellung eines Antrags auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch).

3. Reichen Sie die IUCLID-Datei und die erforderlichen Anhänge über REACH-IT ein.

Wenn Sie nach Einreichen des Antrags keine Bestätigungsmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte an den ECHA-Helpdesk.

Was geschieht als nächstes?

 

Nach Erhalt des Antrages prüft die ECHA das Dossier auf Viren und führt eine Geschäftsregelprüfung durch, um sicherzustellen, dass das Dossier vollständig ist und bearbeitet werden kann.

Wenn das Dossier die Geschäftsregelprüfung erfolgreich bestanden hat, sendet Ihnen die ECHA eine Rechnung. Nachdem die ECHA Ihre Zahlung erhalten hat, wird Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung über den Antrag auf Verwendung einer alternativen Bezeichnung mitgeteilt.

Sollte die ECHA den Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nicht annehmen oder ihre Genehmigung für die Verwendung der alternativen chemischen Bezeichnung zu einem späteren Zeitpunkt ändern bzw. widerrufen, kann eine Überprüfung der Entscheidung beantragt werden. Der Antrag auf eine Überprüfung muss innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt der Entscheidung eingereicht werden. Für die Einreichung muss ein spezielles Webformular verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass die ECHA sämtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Antrag, einschließlich der Entscheidung, über das REACH-IT Benachrichtigungssystem direkt an den Antragsteller sendet.

Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung über die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung