PPORD

Zusammenfassung

Wenn Ihr Stoff der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) unterliegt, können Sie bei der ECHA eine PPORD-Anmeldung einreichen, um von der Registrierungspflicht befreit zu werden.

Sie müssen sich zuerst bei REACH-IT anmelden.

Erstellen Sie Ihre Anmeldung mit der neuesten Version von IUCLID und reichen Sie sie über REACH-IT ein.

Erstellung und Einreichung eines Dossiers

  1. Lesen Sie das Handbuch zum Erstellen von Registrierungs- und PPORD-Dossiers. 
  2. Erstellen Sie Ihr PPORD-Anmeldungsdossier in IUCLID.
  3. Verwenden Sie das IUCLID-Validierungsassistenten-Plug-in, um zu erkennen, ob Informationen fehlen, und bestimmte „Geschäftsregeln" vorab zu prüfen.
  4. Verwenden Sie das IUCLID-Gebührenberechnungs-Plug-in, um die in Verbindung mit Ihrem PPORD-Anmeldungsdossier anfallende Gebühr abzuschätzen.
  5. Reichen Sie über REACH-IT Ihre PPORD-Anmeldung ein.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf den Hilfe-Seiten in REACH-IT.

Die ECHA gibt die PPORD-Anmeldungsnummer nach der Überprüfung der Vollständigkeit der Informationen und der Zahlung der entsprechenden PPORD-Gebühr aus.

Erstellung und Einreichung eines Dossiers für den Antrag auf eine PPORD-Verlängerung

Ein Antrag auf Verlängerung eines PPORD wird in IUCLID als spontane Aktualisierung der aktuellen Anmeldung erstellt und dann über REACH-IT eingereicht.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor dem Ende Ihrer Befreiung ein und stellen Sie sicher, dass die Gebühr innerhalb von 30 Tagen gezahlt wird, damit die Agentur Ihren Antrag rechtzeitig vor dem Ablaufdatum bearbeiten kann.

Wenn Sie Ihr Dossier in IUCLID erstellen, folgen Sie bitte den Anleitung im Handbuch zum Erstellen von Registrierungs- und PPORD-Dossiers.