Identifizierung des Stoffs

Bei der Identifizierung von Stoffen handelt es sich um ein Verfahren, durch das die Identität eines Stoffs festgestellt wird.

Die genaue Identifizierung eines Stoffs ist eine Voraussetzung für die meisten REACH-, CLP- und Biozidverfahren. Sie ermöglicht insbesondere die effiziente und korrekte Vorbereitung von gemeinsamen REACH-Registrierungen und stellt sicher, dass die Versuchsdaten für den gemäß der REACH-Verordnung registrierten Stoff geeignet sind. Dies führt zu einer soliden Gefahren- und Risikobewertung des registrierten Stoffs.

Die korrekte Identifizierung eines Stoffs ermöglicht zudem:

  • die gemeinsame Nutzung von Informationen, um unnötige Tierversuche und Kosten zu vermeiden;
  • die unternehmensübergreifende Verwendung von Versuchsdaten sowie die Verwendung von Analogien innerhalb einer Stoffgruppe;
  • die Bewertung, ob ein Stoff in die Zulassungsliste oder die Beschränkungsliste aufgenommen wird oder ob eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für diesen Stoff besteht.

Die Identität eines Stoffs kann üblicherweise wie folgt beschrieben werden:

  • eine chemische Bezeichnung, z. B. Benzol;
  • eine Nummer, z. B. EG-Nummer 200-753-7 und
  • eine chemische Zusammensetzung, z. B. >99 % Benzol und <1 % Toluol.  Die Zusammensetzung wird durch eine chemische Analyse ermittelt.  

Regulatorische Verfahren, bei denen die Stoffidentifizierung eine zentrale Rolle spielt:

 

REACH-Anfrage

Unternehmen, die einen Nicht-Phase-in-Stoff oder einen Phase-in-Stoff registrieren möchten, den sie nicht vorregistriert haben, müssen bei der ECHA anfragen, ob für diesen Stoff bereits eine Registrierung eingereicht wurde.

Für das Anfrageverfahren ist die genaue Identifizierung eines Stoffs wichtig, um sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Unternehmen hergestellt wird, die den gleichen Stoff registrieren möchten oder bereits registriert haben. Auf diese Weise wird eine angemessene gemeinsame Nutzung von Daten sichergestellt. 

 

REACH-Registrierung

Die Registrierung beruht auf dem Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung“. Das bedeutet, dass Hersteller und Importeure des gleichen Stoffs ihre Registrierung gemeinsam einreichen müssen.

Für das Registrierungsverfahren ist die genaue Identifizierung eines Stoffs wichtig, um sicherzustellen, dass Registranten des gleichen Stoffs zur gleichen gemeinsamen Registrierung gehören. Es legt auch den Umfang der gemeinsamen Registrierung fest, da es die Entwicklung des Stoffidentitätsprofils (SIP) und die Berichterstattung über die Grenzzusammensetzung erleichtert.

 

PPORD-Befreiung

Stoffe, die für die Verwendung bei der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) vorgesehen sind, können für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Registrierungspflicht befreit werden. Unternehmen, die diese Befreiung nutzen möchten, müssen eine PPORD-Anmeldung bei der ECHA einreichen.

Für das Verfahren zur Beantragung der PPORD-Befreiung ist die genaue Identifizierung eines Stoffs wichtig, um beispielsweise zu verstehen, was von der Befreiung erfasst sein soll.

 

Bewertung nach REACH

Die ECHA und die Mitgliedstaaten bewerten die von den Unternehmen eingereichten Informationen, um die Qualität der Registrierungsdossiers und der Versuchsvorschläge zu prüfen. Zudem soll durch die Bewertung klargestellt werden, ob ein bestimmter Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Für das Bewertungsverfahren ist die genaue Identifizierung eines Stoffs wichtig, da sie der ECHA und den Mitgliedstaaten die Feststellung ermöglicht, dass jede Registrierung lediglich einen Stoff umfasst und dass die Versuchsdaten für den Stoff geeignet sind. Das Stoffidentitätsprofil (SIP) und die Berichterstattung über die Grenzzusammensetzung stellen die Transparenz bezüglich der Relevanz der Testdaten sicher.

 

Risikomanagement gemäß der REACH- und der CLP-Verordnung

Die Unternehmen sollten feststellen, ob ihr Stoff in die Zulassungsliste oder die Beschränkungsliste aufgenommen wurde oder ob eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für diesen Stoff besteht. Diese Feststellung kann nur dann richtig getroffen werden, wenn der Stoff korrekt identifiziert wurde.

 

Biozide

Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Wirkung der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.

Durch die genaue Identifizierung eines Biozidprodukts wird sichergestellt, dass die Versuchsdaten für den Stoff geeignet sind und dass diese richtig gemeinsam genutzt werden. Dies führt zu einer soliden Gefahren- und Risikobewertung des Biozidprodukts.