Mündliche Verhandlungen

Die am Widerspruchsverfahren Beteiligten haben das Recht, während des Verfahrens eine mündliche Erklärung abzugeben. Folglich hält die Widerspruchskammer eine mündliche Verhandlung ab, wenn sie dies für erforderlich hält oder wenn der Widerspruchsführer oder die ECHA einen entsprechenden Antrag stellt. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihnen die Geschäftsstelle der Widerspruchskammer mitgeteilt hat, dass der schriftliche Teil des Verfahrens abgeschlossen wurde, eine mündliche Verhandlung beantragen.

Mündliche Verhandlungen finden am Konferenzzentrum der ECHA in Helsinki statt. Die Widerspruchskammer empfiehlt den Beteiligten jedoch auch, die Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen oder einer ähnlichen Technologie zu erwägen. Weitere Informationen zu den mündlichen Verhandlungen finden Sie den Absätzen 95 bis 106 der Praktischen Anweisungen.

Mündliche Verhandlungen sind in der Regel öffentlich, es sei denn, die Widerspruchskammer lehnt dies aus wichtigen Gründen ab (z. B. wenn während der Verhandlung vertrauliche Informationen erörtert werden).

Falls Sie an einer der unten aufgelisteten mündlichen Verhandlungen teilnehmen möchten, lesen Sie bitte die Leitlinien für die Teilnahme der Öffentlichkeit an einer mündlichen Verhandlung vor der Widerspruchskammer. Darin finden Sie Informationen zu Anmeldung.

Hearing in case A-011-2022

Apellant
Biofa GmbH, Germany
Date, Time
9 April 2024, 10:00 a.m.
Venue
Hearing will be held remotely
There are no available hearings.