Das Einstellungsverfahren

Alle freien Stellen werden auf der ECHA-Website ausgeschrieben. Sie müssen Ihre vollständige Bewerbung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen.

Ein Auswahlausschuss prüft alle gültigen Bewerbungen nach den Kriterien der Stellenausschreibung. Dieser Ausschuss wählt die am besten geeigneten Bewerber in einem transparenten, unvoreingenommenen und objektiven Verfahren aus und lädt sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.

Vorstellungsgespräch und schriftliche Prüfung

Im nächsten Schritt führt der Auswahlausschuss, der für das jeweilige Auswahlverfahren bestellt wurde, Vorstellungsgespräche. Der Ausschuss bewertet die Bewerber nach den Kriterien der Stellenausschreibung.

Das Gespräch wird auf Englisch geführt, doch können die Kenntnisse anderer Sprachen ebenfalls geprüft werden. Englische Muttersprachler können außerdem damit rechnen, dass sie die Kenntnisse ihrer Zweitsprache nachweisen müssen.

Zusätzlich zum Einstellungsgespräch nehmen die Bewerber an einer schriftlichen Prüfung teil (in Englisch), in der es um die für das jeweilige Profil erforderlichen Fachkenntnisse geht.

Reservelisten

Nach den Vorstellungsgesprächen und schriftlichen Prüfungen erstellt der Auswahlausschuss eine Reserveliste mit den am besten geeigneten Bewerbern. Die Reserveliste bleibt in der Regel zwei Jahre gültig, wobei eine Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Während ihrer Gültigkeitsdauer kann die ECHA jederzeit Personal aus der Liste einstellen.

Beachten Sie aber, dass die Aufnahme in die Reserveliste nicht zu einer Einstellung berechtigt.

Vom Ablauf der Bewerbungsfrist bis zur Genehmigung der Reserveliste kann das Auswahlverfahren bis zu sechs Monate dauern.

Bewerber können innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung eine Überprüfung beantragen. Außerdem können sie innerhalb von drei Monaten Beschwerde einlegen. Wie jeder EU-Bürger kann sich ein Bewerber schließlich noch beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren.